Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Videocontent-Fabrik, vertreten durch Michael Mayer

Stand: Juli 2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Videocontent-Fabrik, vertreten durch Michael Mayer (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber.

1.2 Sie gelten insbesondere für folgende Leistungen:

  • Videoproduktionen

  • Podcastproduktionen

  • Videopodcastproduktionen

  • Studioaufzeichnungen

  • Livestreams

  • Videokurse

  • Schnitt und Postproduktion

  • Contentproduktion für Social Media

  • Studiovermietung

  • sonstige audiovisuelle Dienstleistungen

1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.


2. Vertragsschluss

2.1 Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

2.2 Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistung zustande.

2.3 Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.


3. Leistungsumfang

3.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

3.2 Zusatzleistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, werden gesondert berechnet.

Hierzu zählen insbesondere:

  • zusätzliche Drehtage

  • Mehraufwand durch Terminänderungen

  • zusätzliche Schnittarbeiten

  • weitere Korrekturschleifen

  • Animationen

  • Untertitel

  • Übersetzungen

  • Sprecher

  • Musiklizenzen

  • Stockmaterial

3.3 Der Auftragnehmer entscheidet über die kreative und technische Umsetzung, soweit keine verbindlichen Vorgaben vereinbart wurden.


4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen, Logos, Texte, Zugangsdaten und sonstigen Materialien rechtzeitig zur Verfügung.

4.2 Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung entstehen, verlängern vereinbarte Liefertermine entsprechend.

4.3 Der Auftraggeber stellt sicher, dass sämtliche von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder die erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen.

4.4 Bei Aufnahmen mit Personen sorgt der Auftraggeber dafür, dass erforderliche Einwilligungen nach DSGVO sowie Veröffentlichungsfreigaben vorliegen.


5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.

5.2 Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

5.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

5.4 Der Auftragnehmer kann angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt verlangen.

5.5 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständigem Zahlungseingang auf den Auftraggeber über.


6. Terminverschiebung und Stornierung

6.1 Vereinbarte Produktionstermine sind verbindlich.

6.2 Eine Terminverschiebung ist nach Verfügbarkeit möglich.

6.3 Wird ein Termin durch den Auftraggeber abgesagt, fallen folgende Ausfallhonorare an:

  • bis 14 Kalendertage vor dem Termin: kostenfrei

  • 13 bis 8 Kalendertage vor dem Termin: 30 % des vereinbarten Honorars

  • 7 bis 3 Kalendertage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars

  • 2 Kalendertage bis 24 Stunden vor dem Termin: 80 % des vereinbarten Honorars

  • weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Honorars

Bereits entstandene Fremdkosten werden zusätzlich berechnet.

6.4 Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

6.5 Muss der Auftragnehmer einen Termin aufgrund höherer Gewalt, Krankheit oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse verschieben, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Bereits geleistete Zahlungen werden auf einen Ersatztermin angerechnet.


7. Produktion

7.1 Verzögerungen aufgrund technischer Probleme, Wetterbedingungen oder höherer Gewalt berechtigen nicht automatisch zum Rücktritt vom Vertrag.

7.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Subunternehmer einzusetzen.

7.3 Der Auftraggeber trägt Sorge dafür, dass die Produktionsbedingungen einen ordnungsgemäßen Ablauf ermöglichen.


8. Podcast- und Videopodcastproduktionen

8.1 Der Auftraggeber ist für sämtliche Aussagen und Inhalte seiner Produktion selbst verantwortlich.

8.2 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für rechtliche Folgen aufgrund veröffentlichter Inhalte.

8.3 Der Auftraggeber stellt sicher, dass keine Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden.

8.4 Sperrungen oder Einschränkungen durch Plattformen wie YouTube, Spotify, Apple Podcasts oder andere Plattformbetreiber begründen keine Haftung des Auftragnehmers.

8.5 Sollte eine Aufnahme aufgrund eines technischen Defekts trotz sorgfältiger Vorbereitung nicht verwertbar sein, beschränkt sich die Haftung auf die Wiederholung der Produktion oder die Rückerstattung des hierfür gezahlten Honorars.


9. Korrekturen

9.1 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind zwei Korrekturschleifen im vereinbarten Preis enthalten.

9.2 Weitere Änderungswünsche werden nach dem jeweils gültigen Stundensatz berechnet.

9.3 Änderungswünsche, die den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang wesentlich verändern, gelten als neuer Auftrag.


10. Lieferzeiten

10.1 Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden.

10.2 Lieferfristen verlängern sich angemessen, wenn der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.


11. Nutzungsrechte

11.1 Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte.

11.2 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, verbleiben sämtliche Urheberrechte beim Auftragnehmer.

11.3 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung.

11.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die produzierten Inhalte für Eigenwerbung, Portfolio, Website, Social Media, Wettbewerbe und Präsentationen zu verwenden, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.


12. Rohdaten

12.1 Rohmaterial bleibt Eigentum des Auftragnehmers.

12.2 Ein Anspruch auf Herausgabe der Rohdaten besteht nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.

12.3 Rohdaten werden in der Regel sechs Monate nach Projektabschluss gespeichert. Danach können sie ohne weitere Benachrichtigung gelöscht werden.


13. Studiovermietung

13.1 Der Mieter haftet für sämtliche während der Mietzeit verursachten Schäden.

13.2 Die Studioeinrichtung ist pfleglich zu behandeln.

13.3 Für mitgebrachte Gegenstände übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

13.4 Das Mitbringen eigener Technik erfolgt auf eigene Verantwortung.


14. Haftung

14.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

14.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens.

14.3 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

14.4 Für Datenverluste nach Übergabe der fertigen Dateien übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.


15. Datenschutz

15.1 Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

15.2 Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.


16. Schlussbestimmungen

16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

16.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.

16.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.